Bodenrichtwerte für das Jahr 2022
Der Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten bei der Gemeinde Wangen gibt gemäß der §§ 193 und 196 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 12 der Verordnung der Landesregierung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschuss-Verordnung) vom 11. Dezember 1989 die nachfolgenden Bodenrichtwerte für Wangen zum Stichtag 31.12.2021 bekannt.
Die Bodenrichtwerte finden Sie hier: Bodenrichtwerte 2022