Bundestagswahl 2025
Am Sonntag, 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl statt.
Information zur Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlscheinen
BITTE BEACHTEN SIE, dass Wahlscheine nur bis Freitag, 21. Februar, 15:00 Uhr beantragt werden können.
Ausnahme:
Wurde bis zu diesem Zeitpunkt ein Wahlschein beantragt und versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, also Samstag, 22. Februar 2025, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder wenn ein Wahlberechtigter nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist und ohne Verschulden die Antrags- und Einspruchsfrist versäumt hat, kann ihm bis Sonntag, 23. Februar 2025, 15:00 Uhr, ein Wahlschein erteilt werden.
Da das Rathaus am Samstag und Sonntag nicht besetzt ist, haben wir eine Rufbereitschaft,
samstags in der Zeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
sonntags in der Zeit von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr,
unter folgender Telefonnummer eingerichtet: 0170-9322640
Bekanntmachung der Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis
Die Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025 können Sie sich als Pdf-Dokument herunterladen.